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VERMIETUNGSBETREUUNG

Mehrfamilienhaus in Solingen-Ohligs

MAKLERHONORAR

Das „Bestellerprinzip“ ist in aller Munde. Aber was bedeutet das? Man muss zwischen Verkauf und Vermietung unterscheiden. Beim Verkauf einer Immobilie beträgt die ortsübliche Provision 3,57 % des Kaufpreises. Bei der Vermietung von Gewerberäumen ist eine Mieterprovision in Höhe von zwei Monatsmieten üblich. Besonderheiten bestehen aber bei der Vermietung von Wohnraum. Auch hier war die Provision bisher laut Wohnungsvermittlungsgesetz grundsätzlich vom Mieter zu zahlen und zu dessen Schutz daher zwingend auf zwei Monatsmieten begrenzt.

Laut Gesetzgeber ist das Wohnen nämlich besonders schützenswert. Daher wurde nun das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt. Der Vermieter soll den Makler bezahlen, wenn er ihn bestellt hat. Das gilt aber nur bei der Vermietung von Wohnungen. Auch gilt dies nur in großen Städten, in denen Wohnraum knapp und teuer ist. Solingen ist von dieser Regelung nicht betroffen. Hier bleibt es bei der bisherigen Rechtslage, dass man vom Mieter eine Provision verlangen darf, - wenn er unter dieser Voraussetzung überhaupt an der Wohnung interessiert ist.

Unsere Vermietungsbetreuung richtet sich an Solinger Immobilieneigentümer. Eine Maklerprovision könnte von einem Wohnungsinteressenten hier zwar grundsätzlich verlangt werden. Vermieter haben es in weiten Teilen unserer Stadt jedoch oft schwer, überhaupt geeignete Mieter zu finden. Auch wenn das Bestellerprinzip zum besonderen Schutz von Wohnungsinteressenten hier nicht anwendbar ist, so sind Eigentümer und Vermieter in unserem Kundenstamm erfahrungsgemäß gerne bereit, selber für unsere Vermietungsdienste und die strukturierte Betreuung ihrer Immobilien zu zahlen. Dies gilt für Wohn- und Gewerberäume gleichermaßen.

Die ebenfalls neue „Mietpreisbremse“ sei der Vollständigkeit halber auch noch erklärt. Nach der sog. Kappungsgrenzenverordnung unterliegen Mieterhöhungen nun schärferen Grenzen als zuvor. Aber auch dies gilt nur in großen Städten mit knappem und teurem Wohnungsangebot. Solingen ist auch hiervon nicht betroffen.


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